Förderung der Sportinfrastruktur für Städte und Gemeinden 2020
In Düsseldorf sind jetzt die Ergebnisse des Sonder- investitionsprogramm zur Förderung der Sportinfra-struktur für Städte und Gemeinden 2020 vorgestellt worden.
Das Besondere an dieser Unterstützung für den Sport: Die Projekte werden zu 100 Prozent gefördert, ein Eigenanteil muss nicht geleistet werden, diesen übernimmt das Land NRW zusätzlich zu seinem eigenen Beitrag. Die Ergebnisse zeigen den hohen Bedarf: Es lagen sechsmal mehr Anträge vor, als mit den Fördermitteln finanziert werden können. Die Mittel des Programms kommen von Bund und Land und umfassen rund 47 Millionen Euro für das Jahr 2020, für 2021 sind etwa 31 Millionen Euro vorgesehen.
"Ich bin sehr froh, dass die Umwandlung des Tenneplatzes in einen Naturrasenplatz in der Sportanlage „Auf dem Vennberg“ in Brüggen in das Programm aufgenommen wurde. Damit ist es uns gelungen, einen wichtigen Beitrag für den Sport in der Burggemeinde zu leisten", erklärt der FDP-Landtagsabgeordnete Dietmar Brockes.
Viele Kommunen leiden derzeit unter den Steuerausfällen durch die Corona-Pandemie und müssen wünschenswerte Projekte erstmal verschieben. "Die 100%-Förderung für Sportstätten kommt da genau richtig. Gerade in der aktuellen Zeit sind Sport und Bewegung ein wichtiger Ausgleich. Nicht nur die Burggemeinde leidet derzeit unter Einnahmeausfällen, auch viele Vereine können geplante Modernisierungen und Erweiterungen derzeit nicht in Angriff nehmen. Auch ein geringer Eigenanteil wäre derzeit kaum leistbar," unterstreicht Brockes. "Ich freue mich deshalb, dass wir im Land entschieden haben, die 10 Prozent Eigenanteil zusätzlich zu den 15 Prozent Landesanteil zu übernehmen. Das ermöglicht der Burggemeinde, dieses Projekt umzusetzen."
Brüggen erhält aus dem Programm einen Förderbetrag von insgesamt 711.000 Euro. Mit dem Sonderprogramm werden insbesondere Maßnahmen gefördert, die besonders vielen Menschen einen Zugang zur sportlichen Betätigung ermöglichen. Gerade niedrigschwellige Angebote für Kinder und Jugendliche, die Möglichkeiten für Bewegung im Freien bieten, werden vorrangig gefördert, etwa Anlagen für Parcour, Mountainbiking oder Basketballfelder. Für das Förderjahr 2021 können noch bis 15. Januar 2021 weitere Projektanträge gestellt werden.