Brockes sieht noch großen Beratungsbedarf beim sogenannten „Epidemie-Gesetz“

Am Mittwoch hat die Landesregierung dem nordrhein-westfälischen Landtag das erste Epidemie-Gesetz für Nordrhein-Westfalen vorgelegt. Alle Fraktionen wollen konstruktiv am Gesetz mitarbeiten. Dietmar Brockes, Landtagsabgeordneter der Freien Demo- kraten aus dem Kreis Viersen, sieht noch deutlichen Korrekturbedarf:

 

„Mit dem Gesetzesentwurf der Landesregierung diskutieren wir viele wichtige und richtige Maßnahmen im Falle einer Epidemie in Nordrhein-Westfalen. Dabei geht es sowohl um den Schutz der Allgemeinheit, als auch um erhebliche Einschränkungen der Freiheit des Einzelnen. Wir müssen jede Maßnahme genau abwägen. Die Eingriffe in Grundrechte der Menschen müssen

so gering wie möglich ausfallen“, so Brockes.

Der Brüggener Abgeordnete sieht im derzeitigen Entwurf des Epidemie-Gesetz noch deutliche verfassungsrechtliche Schwierigkeiten. So sind aus seiner Sicht wichtige demokratische Elemente, wie die Parlamentsbeteiligung und eine Parlamentsvorbehalt noch nicht berücksichtigt. Dietmar Brockes betont: „Wir zeigen aktuell, dass das Parlament auch in schwierigen Situationen handlungsfähig ist. Jetzt dürfen wir nicht den Fehler machen und in Krisenzeiten von unseren parlamentarischen Grundprinzipien und somit dem Kern unserer Demokratie ablassen.“ Ein weiterer kritischer Punkt ist für Brockes der Paragraph 15, welcher eine Verpflichtung zum Einsatz medizinischen und pflegerischen Personals vorsieht. Brockes sehe dabei einen nur schwer hinnehmbaren Eingriff in die Berufsfreiheit. „Gerade im Notfall brauchen wir keine zwangsverpflichteten Ärzte und Pfleger, sondern hoch motivierte und von ihrem Dienst überzeugte Fachkräfte, so wie wir es zur Zeit tausendfach in den Praxen, Krankenhäusern

und Kliniken erleben. Ich glaube, dass jede medizinische und pflegerische Fachkraft, die heute vielleicht einer anderen Tätigkeit nachgeht oder sich im wohlverdienten Ruhestand befindet, den Zeitpunkt selbst erkennt, wann sie oder er gebraucht wird. Das kann man meines Erachtens

nicht staatlich erzwingen!“, mahnt Brockes.

Zum Gesetzentwurf wird am Montag im Landtag eine Expertenanhörung stattfinden und am Donnerstag soll die abschließende Beratung im Plenum folgen.