Der Landtag hat mit den Stimmen von FDP und CDU die Abschaffung der Dichtheitsprüfung beschlossen. "Die NRW-Koalition erfüllt ihr Versprechen aus dem Koalitionsvertrag. Die umstrittene anlasslose Dichtheitsprüfung privater Kanäle nach starren Fristen ist damit Geschichte", erklärt Dietmar Brockes, Landtagsabgeordneter der FDP aus dem Kreis Viersen.
FDP und CDU haben im Koalitionsvertrag verabredet, die Dichtheitsprüfung für Abwasserkanäle nur noch bei Neubauten, wesentlichen baulichen Änderungen und im begründeten Verdachtsfall durchzuführen. "Eine anlasslose, teure und zumeist überflüssige Überprüfung aufgrund von starren Fristen hat die FDP-Fraktion stets abgelehnt", sagt Brockes. Künftig wird es keine verdachtsunabhängige Prüfung an privaten Kanälen mehr geben. "Stattdessen wird jetzt klar definiert, wodurch ein kaputter Kanal erkennbar ist", erläutert Brockes. Dies zeigt sich beispielsweise durch Ausschwemmungen von Sand oder Scherben in den kommunalen Kanal oder durch Absackungen über dem Kanal auf dem Grundstück oder Bürgersteig. "Falls bei Überprüfung der kommunalen Kanäle derartige Zeichen bemerkt werden, muss der private Kanal überprüft und gegebenenfalls repariert werden. Das ist effektiver Schutz unseres Wassers. Für die FDP-Landtagsfraktion ist klar: Ein kaputter Kanal muss dann auch repariert werden, einen Generalverdacht gibt es aber nicht mehr. Hiermit entlasten wir private Grundstückseigentümer spürbar”.