Brockes: Nordrhein-Westfalen setzt sich für Übergangsfrist bis 2028 für die Kunstrasenplätze im Kreis Viersen ein.
Im Rahmen der Kunststoffstrategie der EU wird ein Verbot für Mikroplastik-Granulat auf Kunstrasenplätzen geprüft. Solch ein Verbot würde Vereine und Kommunen vor Probleme stellen. Der Landtag hat
auf Initiative von FDP und CDU beschlossen, dass das Land Nordrhein-Westfalen sich im Fall eines Mikroplastikverbots auf Bundes- und EU-Ebene für eine praktikable Übergangsregelung für
Sportplätze in NRW-Kommunen einsetzt.
„Eine kurzfristige Sperrung der Kunstrasenplätze würde den Trainings- und Spielbetrieb vielerorts zum Erliegen bringen und Vereine als Sportanlagenbetreiber vor ein großes finanzielles Risiko
stellen“, sagt der FDP-Landtagsabgeordnete Dietmar Brockes. Mit einer Übergangsregelung bis mindestens zum Jahr 2028 und der Suche nach einer umweltfreundlicheren Alternative, will die FDP den
Druck auf den Sport mindern „Damit werden die Interessen von Sport und Umweltschutz gleichermaßen gewahrt“, erklärt Brockes.
Bei der Umstellung auf alternative Füllstoffe wird das Land Nordrhein-Westfalen den Kommunen, Sportvereinen und Verbänden künftig beratend helfen. „Die NRW-Koalition steht an der Seite der
Sportvereine im Kreis Viersen. Hier wird besonders mit der Nachwuchsförderung ein wichtiger Beitrag für die Gesellschaft geleistet“, erläutert Brockes. Landesseitige Förderungen erfolgen bereits
heute nur noch für Kunstrasenplätze mit umweltfreundlichen Materialien.